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    Bescheinigungen

    Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) und Attest

    Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich ausreichend auskurieren. Nur so kann Ihr Körper wieder vollständig genesen. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Arbeit wie gewohnt zu erledigen. Konzentration, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit können eingeschränkt sein.

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    Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich ausreichend auskurieren. Nur so kann Ihr Körper wieder vollständig genesen. Sie sind nicht in der Lage, Ihre Arbeit wie gewohnt zu erledigen. Konzentration, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit können eingeschränkt sein. Bei ansteckenden Krankheiten wie Erkältung oder Grippe besteht die Gefahr, dass sich Ihre Kollegen anstecken. Indem Sie zu Hause bleiben, schützen Sie also nicht nur Ihre eigene Gesundheit, sondern auch Ihre Kolleginnen und Kollegen.

    Als Arbeitnehmer brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis für Ihren krankheitsbedingten Arbeitsausfall. Diese Bescheinigung heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Man nennt sie oft auch "gelber Schein", Attest oder Krankschreibung.

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeigt Ihrem Chef und Arbeitgeber, dass Sie wirklich krank sind. Ein Arzt bestätigt, dass Sie in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten können. Dieser Nachweis ist wichtig. Er sorgt dafür, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen weiter Lohn zahlt.

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann in zwei Fällen ausgestellt werden: - Als Erstbescheinigung: Sie sind  erstmals an dieser Krankheit innerhalb der letzten sechs Monate erkrankt. - Als Folgebescheinigung: Ihre Krankheit dauert über den ursprünglich angegebenen Zeitraum hinaus an.

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    Wenn Sie eine AU brauchen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer avi Praxen und sprechen Sie mit unserem Ärzteteam.

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    Ablauf der Krankschreibung

    Wir stellen Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schnell und unkompliziert aus.

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      Sie erhalten Ihre AU digital über die avi-App oder als Ausdruck. Die elektronische AU geht direkt an Ihre Krankenkasse.

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