Häusliche Pflegeverordnung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf häusliche Krankenpflege. In der Regel ist Ihre Krankenversicherung der Kostenträger, bei einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig.
- Auch per Video-Sprechstunde
- Meist am gleichen Tag
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf häusliche Krankenpflege. In der Regel ist Ihre Krankenversicherung der Kostenträger, bei einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
Häusliche Krankenpflege kann Ihnen verordnet werden, wenn: - dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird (Krankenhausvermeidungspflege), - eine Krankenhausbehandlung verkürzt wird (Krankenhausverkürzungspflege), - eine schwere Krankheit bzw. eine akute Verschlimmerung der Krankheit vorliegt, z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation (Unterstützungspflege) oder - sie zur Sicherung des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist, z.B. in Form von Wundversorgung oder Injektionen (Sicherungspflege) und keine im Haushalt lebende Person Sie als Patient im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Eine häusliche Pflegeverordnung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie zuhause medizinisch versorgt werden und zusätzlich eine Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft brauchen.
Wo erhalte ich eine häusliche Pflegeverordnung?
Wenn Sie eine Pflegeverordnung benötigen, können Sie diese in einer unserer avi Praxen erhalten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um die Details mit unserem medizinischen Fachpersonal zu besprechen. Eine erste Verordnung ist für maximal 14 Tage möglich, die Folgeverordnung kann auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.
SO BEKOMMEN SIE IHRE BESCHEINIGUNG
Ablauf der Bescheinigung
Wir stellen Ihre Bescheinigung schnell und unkompliziert aus – oft am gleichen Tag.
- 1
Anliegen mitteilen
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – persönlich in der Praxis, telefonisch oder per Video-Sprechstunde.
~5 Min.
- 2
Ärztliche Bewertung
Wir prüfen Ihre Situation medizinisch und entscheiden über die Ausstellung der Bescheinigung.
~10 Min.
- 3
Bescheinigung erhalten
Sie erhalten Ihre Bescheinigung digital über die avi-App oder als Ausdruck.
sofort
WAS SIE BRAUCHEN
Vorbereitung & Übergabe
Vor dem Termin
Versichertenkarte bereithalten
Für die Identifikation und Abrechnung benötigen wir Ihre Versichertenkarte.
Anliegen vorbereiten
Überlegen Sie sich vorab, welche Bescheinigung Sie genau benötigen und wofür.
Nach dem Termin
Digital oder Papier
Die Bescheinigung erhalten Sie digital über die avi-App oder als Papier-Ausdruck.
Kosten & Erstattung
Kassenleistung
Komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Selbstzahler / Privat
auf Anfrage